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AutorenbildPatrick Koller

Anforderungen für Grenzgänger*innen - Ein Ratgeber für Musiklehrer*innen in der Schweiz

Aktualisiert: 16. Jan. 2023

Bist du (angehende*r) Musiklehrer*in und pendelst für deine Arbeit über die Schweizer Grenze? Möchtest du mehr erfahren, was deine Rechte und Pflichten sind und welche Aufenthaltsbewilligungen nötig sind? Dann haben wir hier die wichtigsten Fragen für dich beantwortet.

Grenzgänger, Musik, Unterricht, Musiklehrer
Musik unterrichten als Grenzgänger*in

Wer gilt in der Schweiz als Grenzgänger*in?

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten gelten folgende Regelungen:

  • Wohnort in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA;

  • Arbeitgeber oder selbstständiger Geschäftssitz in der Schweiz;

  • In der Regel eine tägliche oder mindestens eine wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort;

  • Recht auf berufliche und geographische Mobilität in der ganzen Schweiz.

Welche Aufenthaltsbewilligung benötige ich als Grenzgänger*in?

Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die über eine Arbeitsbescheinigung (Arbeitsvertrag) zwischen drei Monaten und bis zu einem Jahr verfügen, erhalten für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses eine Grenzgängerbewilligung. Diese Bewilligung kann verlängert werden, wenn die Anstellung fortgesetzt wird. Bei Bestehen eines einjährigen oder länger dauernden Arbeitsverhältnisses wird eine Grenzgängerbewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Der Arbeitgeber wird im Grenzgängerausweis eingetragen.


Grenzgängerinnen und Grenzgänger, welche eine selbstständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben möchten, erhalten eine Bewilligung mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, sofern sie den Nachweis erbringen, dass sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.


Benötige ich als Grenzgänger*in eine Krankenkasse in der Schweiz?

Ja. Grundsätzlich müssen die im Ausland wohnhaften Grenzgänger*innen einer schweizerischen Krankenkasse angehören (Prinzip des Erwerbsortes).


Die in der Schweiz versicherten Personen bezahlen die EU-/EFTA-Prämien, die für ihren Wohnsitzstaat gelten. Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf Prämienverbilligung.


Weitere Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung findet ihr im Ratgeber von Bundesamt für Gesundheit BAG.


 

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An wen kann ich mich wenden bei weiteren Fragen?

Bei weiteren Fragen darfst du dich gerne direkt an uns wenden. Nimm hier Kontakt auf.

 


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