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Urheberrecht und Abgaben für ProLitteris - eine Anleitung für private Musiklehrer*innen

Autorenbild: Oli KipferOli Kipfer

Bist du Musiklehrer*in in der Schweiz und unterrichtest privat Musikschüler*innen? Hast du dich auch schon gefragt, ob du Abgaben bezahlen musst für die Vervielfältigung von Werken anderer Künstler*innen und Musiknoten? Dann dürfte dich dieser Artikel interessieren.

Musiknoten für Geigenunterricht
Musiknoten im Unterricht - geschützt oder nicht?

Interview mit Philip Kübler, Direktor und CEO von ProLitteris


Wer ist ProLitteris?

ProLitteris ist eine Schweizer Verwertungsgesellschaft, die Urheberrechte von Autoren, Fotografinnen und anderen Kreativschaffenden sowie von Verlagen im Bereich Texte und Bilder schützt. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Urheber für die Nutzung ihrer Werke honoriert werden. ProLitteris hat einen gesetzlichen Inkassoauftrag, vergibt Lizenzen und erhebt Vergütungen, wenn geschützte Werke kopiert, digital verbreitet oder öffentlich genutzt werden. Die Organisation arbeitet auf der Grundlage des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) und ist damit ein wichtiger Partner für Kulturschaffende und Nutzer*innen geschützter Inhalte.


Was regelt ProLitteris bei Musiknoten?

Auch Musiknoten sind geschützte Werke. Die Rechte liegen bei Verlagen, Komponist*innen, Texturheber*innen und sonstigen Rechteinhabern. ProLitteris ist für die gesetzliche Lizenz zuständig, die das Urheberrechtsgesetz den Schulen und den privaten Unternehmen und Verwaltungen für internes Kopieren und Unterrichten verleiht. Dafür verlangt ProLitteris pro Schüler*in einen jährlichen Pauschalbetrag von einigen Franken, definiert in einem Gemeinsamen Tarif sämtlicher Schweizerischen Verwertungsgesellschaften.


Für den Unterricht und zur internen Dokumentation in jedem Betrieb dürfen alle möglichen Werke, auch Musiknoten, kopiert und gespeichert werden. Eine Vergütung dafür ist an ProLitteris zu zahlen, die zentrale Inkassostelle der schweizerischen Verwertungsgesellschaften.


Noten für Gitarrenunterricht

Wann werden ProLitteris-Vergütungen fällig?

Die Vergütungen von ProLitteris sind keine Steuern oder sonstige Abgaben, sondern zivilrechtliche Forderungen gestützt auf das Urheberrecht. Die pauschalen Vergütungen sind von Schulen, Unternehmen, Verwaltungen und Bibliotheken etc. jährlich nach Aufforderung durch ProLitteris zu zahlen. Erst deklariert man die notwendigen Daten, dann erhält man eine Rechnung. ProLitteris hat ein Onlineportal zur Abwicklung dieser Zahlungen. Die Beträge liegen für kleine Organisationen bei einigen Franken pro Jahr, meist ist es eine Mindestpauschale von rund CHF 32.


Woher weiss ich, ob ich die Mindestpauschale zahlen oder alles einzeln deklarieren muss?

Einzeln deklarieren muss man als Musiklehrperson gegenüber den Verwertungsgesellschaften nie. Und für die Pauschalen meldet sich ProLitteris, man muss nicht selber aktiv werden. Als private Musiklehrperson sind die Vergütungen an ProLitteris sehr moderat und in den allermeisten Fällen deckt die Mindestpauschale von CHF 32 die Forderungen ab. Solltest du mehr als rund 2’000 Stunden pro Jahr Privatunterricht geben, dann könnten es ein paar Franken mehr pro Jahr sein.


Gelten diese Abgaben auch für private Musiklehrer*innen?

Musiklehrer*innen unterrichten. Sie verlassen damit in den Worten des Urheberrechtsgesetzes den familiären und persönlichen Kreis der privaten Nutzung. Für den Unterricht, egal mit welchen Werkkategorien, gewährt das Urheberrechtsgesetz automatisch eine gesetzliche Lizenz, verbunden mit der Pflicht, den Verwertungsgesellschaften eine Vergütung zu zahlen.


Soweit private Musiklehrer*innen nicht über ihre Musikschule erfasst werden (öffentlich oder privat), ist ihr Unterricht gegenüber ProLitteris separat nach den gemeinsamen Tarifen abzurechnen. Man muss sich bei ProLitteris nicht aktiv melden, sondern darf warten, dass man von ProLitteris angeschrieben wird. Die Verwertungsgesellschaft führt regelmässig Vollständigkeitskontrollen durch und verschickt, wo Bedarf besteht, entsprechende Formulare.


Wie hoch sind die Abgaben für das Kopieren von Musiknoten?

Für dauerhaft unterrichtende Musiklehrer*innen kommt es auf die Anzahl Schüler*innen an. Meistens kommt aber die Mindestvergütung von CHF 32 jährlich zum Zug, die das betriebliche und schulische Kopieren zusammenfasst. Mit dieser Zahlung ist man rechtssicher und gegenüber Musikverlagen und -komponist*innen korrekt unterwegs.


Musiknoten schreiben

Welche Noten sind von der Abgabenpflicht ausgenommen?

Mit der Vergütung an ProLitteris sind alle Werke abgedeckt, d.h. alle Musiknoten und sonstigen Texte, Bilder und weiteren Quellen. Es gibt keine Mengenbeschränkung. Nicht gestattet sind aber vollständige Kopien von Werken, die man im Handel erwerben kann. Eine Lehrperson darf also nicht ihr Exemplar vollständig kopiert den Schülerinnen und Schülern abgeben. Gänzlich lizenzfrei sind bloss urheberrechtsfreie Werke in der “Public Domain”, also Werke, deren Rechte abgelaufen sind, weil alle Urheber länger als 70 Jahre tot sind.


Achtung: Bei editierten Ausgaben von Verlagen ist Vorsicht geboten: Neue kreative Beiträge oder Layout-Kreationen führen zu einem zusätzlichen Urheberrecht und die berechtigte Person beim Verlag ist möglicherweise nicht seit 70 Jahren tot. Noten mit expliziter Creative-Commons-Lizenz dürfen immer und auch vollständig kopiert und genutzt werden, entsprechend dem gewählten Lizenzmodell – unter der Annahme, dass keine dahinter liegenden Rechte übersehen worden sind. Von Vornherein urheberrechtsfrei sind jene Inhalte, die der Nutzer selbst erstellt hat.


Was ist der Unterschied zwischen Originalnoten und Kopien?

Originalnoten, die legal erworben wurden, stellen eine autorisierte Kopie dar und betreffen die Kopiervergütungen an ProLitteris nicht, solange sie nicht vervielfältigt werden. Kopien für die interne Nutzung oder die Verwendung im Unterricht hingegen fallen unter die Vergütungspflicht, da sie eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellen.


Sind digitale Noten ebenso abgabepflichtig?

Ja, die Digitalisierung von geschützten Noten (z.B. Scannen und Verteilen als PDF) fällt ebenfalls unter die Abgabenregelung. Das Gesetz behandelt analoge und digitale Kopien gleich. Solche Handlungen bedürfen einer Lizenz, und im Fall einer gesetzlichen Erlaubnis (wie für den Unterricht) ist eine Vergütung an ProLitteris geschuldet.


musiknoten für klavierunterricht

Was passiert, wenn ich gegen die Regeln verstosse?

Nichtautorisiertes Kopieren oder Verbreiten von geschützten Musiknoten kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Rechteinhaber, Verlage oder Urheber*innen, können auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. Das ist aber nicht die Aufgabe von ProLitteris, sondern es wären die Musikverlage, die rechtliche Ansprüche stellen müssten.


Was passiert, wenn ich die Rechnung von ProLitteris nicht bezahle?

ProLitteris Rechnungen oder Mahnungen müssen bezahlt werden. Forderungen werden rechtlich durchgesetzt und du riskierst eine Betreibung oder einen Gerichtsfall. Am besten immer direkt Kontakt aufnehmen, falls du Fragen zu Rechnungen hast.


Gibt es spezielle Lizenzen für private Musiklehrer*innen?

ProLitteris betrachtet Musiklehrer*innen gleich wie andere Lehrpersonen und Schulen. Es gibt und braucht keine besonderen Lizenzen. Möglich ist es, dass bestimmte Musiknotenverlage eigene private Lizenzmodelle haben. Diese sind aber im Unterricht nicht notwendig, sofern man den Zugriff auf eine Kopiervorlage besitzt und von vollständigen und fast vollständigen Kopien von Werken im Handel absieht.


Komponist am Klavier

Ich habe selber ein Lied komponiert, darf ich es jetzt anmelden und erhalte dafür Geld?

Das ist nicht das Aufgabengebiet von ProLitteris. Wenn du selbst Musik produzierst, Interpret*in bist, Lyrics schreibst oder komponierst, solltest du auf der Website von SUISA (Urheberrechte von Musikschaffenden und Verlegern) und Swissperform (Rechte von darstellenden Künstler*innen, also Schauspieler*innen und Musiker*innen, Produzierenden und Sendeunternehmen ) vorbeischauen.


Was soll ich tun, wenn ich ein Formular oder eine Rechnung von ProLitteris erhalten habe?

  • Dokument prüfen: Überprüfe, ob der Absender ProLitteris ist. Ob geschütztes Material kopiert oder digital verbreitet wurde, spielt keine Rolle. Die Kopiervergütung stellt auf Anzahl Schüler*innen und auf einen tariflichen Minimalbetrag ab. Es kommt nicht auf das individuelle Kopierverhalten und auf die Werke oder Werkkategorien an.

  • Nachfragen: Kontaktiere ProLitteris bei Unklarheiten. Oft können offene Fragen durch Klärung der Nutzungsszenarien gelöst werden. ProLitteris hat einen zentralen Kundendienst über Chat, Telefon und E-Mail.

  • Lizenz abschliessen: Falls ProLitteris die gesetzliche Vergütung einfordert, besteht eine pauschale Lizenz mit moderaten Kosten von einigen Franken jährlich. Man ist nun auf der sicheren Seite, sofern man keine ganzen Werkexemplare kopiert, die im Handel erhältlich sind.

  • Rechtliche Beratung einholen: Wenn das System der Kopiervergütungen tiefer hinterfragt werden soll, konsultiere einen Experten für Urheberrecht. Auch Expert*innen für Medienrecht kennen sich in der Regel mit dem Urheberrecht gut aus. Meistens genügen aber die öffentlich verfügbaren Informationen von ProLitteris, von der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften (Institut für Geistiges Eigentum) und von Schulverwaltungen, die sich mit urheberrechtlichen Zahlungen auskennen.


Wie kann ich urheberrechtliche Konflikte vermeiden?

  • Verwende Originalnoten, die Schüler*innen selbst erwerben.

  • Verzichte auf das Kopieren ganzer Musikbücher und Hefte, die im Handel erhältlich sind, oder nutze urheberrechtsfreie oder Creative-Commons-Noten.

  • Hole eine Lizenz bei ProLitteris ein, nach den gemeinsamen Tarifen 7 und 8 für das interne Kopieren und für das Kopieren im Unterricht.


Fazit

Musiklehrer*innen in der Schweiz müssen ProLitteris-Abgaben zahlen, unabhängig davon, ob sie konkret und individuell geschützte Musiknoten vervielfältigen. Wenn ein Meldeformular oder eine Rechnung von ProLitteris eingeht, sollte man diese prüfen und darauf reagieren. Informiere dich bei ProLitteris über die genauen Tarife und Lizenzen.

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